Die Aufnahme des Wolfes im Landesjagdrecht
Auf Grund der stark ansteigenden Wolfspopulation in unserem Bundesland hat die Jägerschaft Wittenberg 2020 e.V. den Antrag auf Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beim der oberen Jagdbehörde unter Unterrichtung des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff, des Ministers für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sven Schulze und der Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien, gestellt. Die Wolfspopulation ist stabil, Wolfssichtungen sind keine Seltenheit. Immer wieder kommt es zu Übergriffen auf Hunde und Nutztiere, auch bei der Übertragung von Krankheiten wie Tollwut und Staupe ist der Wolf ein bevorzugter Wirt. Ziel unserer Initiative ist es zunächst nicht, eine Jagdzeit für den Wolf festzulegen, sondern die Grundlagen für ein aktives Wolfsmanagement zu schaffen.
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